Kanzleiprofil Michael Vogt & Kollegen
Seit 1995 betreiben wir eine moderne Kanzlei in einer für eine Kreisstadt typischen Weise. Hierdurch hat sich uns ein Betätigungsfeld eröffnet, welches durch die genannten Tätigkeitsschwerpunkte nur unzureichend beschrieben wird. Wir betrachten unsere Kanzlei als ein modernes Dienstleistungsunternehmen, welches sich an Privatpersonen, ebenso wie an Handwerksbetriebe, kleine und mittlere Unternehmen wendet.
Unsere Aufgabengebiete sehen wir nicht nur in der Vertretung der Mandanten vor Gericht, sondern insbesondere im Bereich der Beratung und der außergerichtlichen Vertretung.
Beratung
Eine rechtliche Beratung ist in Anbetracht der immer komplizierter werdenden Rechts- und Sachlagen von großer Bedeutung. Zu einem Bruchteil der Kosten eines späteren Rechtsstreits können Sie sich durch eine fundierte Beratung späteren Streit ersparen. Selbst wenn sich ein Konflikt schon abzeichnet, kann nach einer Beratung noch rechtzeitig ein wichtiger Einfluss genommen werden. Beratung ist in allen rechtlichen Angelegenheiten möglich und empfehlenswert. Auch die Anfertigung von Verträgen, beispielweise in erbrechtlichen oder familienrechtlichen Angelegenheiten fällt unter diese Art der anwaltlichen Tätigkeit.
Scheuen Sie deshalb nicht die Kosten einer anwaltlichen Beratung. Regelmäßig stellen diese eine gute Investition dar, da durch eine gute Beratung Ärger und höhere Kosten erspart werden. Das Beratungshonorar orientiert sich am Aufwand, wobei es für eine Erstberatung eine Gebührenobergrenze von 226,10 EUR einschl. Mehrwertsteuer gibt, welche nicht zwingend erreicht werden muß.
Außergerichtliche Vertretung
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die außergerichtliche Vertretung des Mandanten, bevor ein gerichtliches Verfahren anhängig ist. Durch eine rechtlich und sachlich fundierte außergerichtliche Vertretung können immer noch Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten vermieden werden und somit die dort entstehenden weitaus höheren Kosten. Das Ziel der außergerichtlichen Tätigkeit ist die Durchsetzung der Mandanteninteressen gegenüber Dritten, Vertragspartnern, Versicherungen, Behörden etc. Es ist unser Ziel, das Maximum für den Mandanten herauszuholen, ohne hierbei den Blick für das real Machbare zu verlieren.
Gerichtliche Tätigkeit
Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung auf andere Weise nicht vermeiden, vertreten wir unsere Mandanten mit aller Entschiedenheit vor Gericht. Gleichwohl versuchen wir auch in diesem Stadium der Auseinandersetzung Kosten zu sparen, sei es durch einvernehmliche Regelungen oder durch einen bedachten Umgang mit Beweisangeboten (Sachverständigengutachten etc.). Unser oberstes Gebot ist es, den Mandanten in jeder Lage des Verfahrens auf das Prozess- und Kostenrisiko hinzuweisen, ohne die Erfolgsaussichten zu beschönigen.
Der Umfang anwaltlicher Tätigkeit erfordert oftmals eine Spezialisierung, die sich selbstverständlich auch in unserer Kanzlei vollzogen hat. Sowohl wir Anwälte, als auch unsere Bürofachangestellten bilden sich ständig in geeigneter Weise fort. Wir betreiben unsere Kanzlei mit modernen Bürokommunikationsmitteln, was uns auch in die Lage versetzt, aktuelle Informationen auf vielfältige Weise zu beschaffen, z. B. über juristische Datenbanken im Internet.
Wir hoffen, Ihnen einen Einblick in unsere Tätigkeit gegeben zu haben, der Sie veranlasst, mit uns Kontakt aufzunehmen. Unabhängig davon, mit welcher Angelegenheit Sie uns betrauen, betrachten wir es als unsere Aufgabe, Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen. Dieser Aufgabe stellt sich unsere Kanzlei gerne.